EU-Patentreform: Ein Kommentar zum Beschluss des BVerfG vom 23.06.2021 i.S. 2 BvR 2217/20 (Veröffentlicht am 09.07.2021)
Rechtsanwalt Dr. Stjerna, Beschwerdeführer im Verfahren 2 BvR 2217/20, kommentiert wie folgt:
„Der Beschluss des BVerfG kommt nicht überraschend. Schon der ersten Entscheidung zum EPGÜ ist deutlich zu entnehmen, dass dessen Überlegungen vorrangig politisch dominiert sind und rechtliche Fragen allenfalls eine untergeordnete Rolle spielen. Dies ist eine notwendige Folge der engen Verzahnung der dortigen Richterinnen und Richter mit der Parteipolitik. Ich hatte hierauf schon im Jahr 2018 in einem Artikel zum ersten EPGÜ-Verfassungsbeschwerdeverfahren hingewiesen und die Frage aufgeworfen, wie unabhängig die Prüfung der nach politischem Proporz bestimmten richterlichen Belegschaft in diesem, politisch über Parteigrenzen hinweg hochgradig gewollten Gesetzgebungsvorhaben ausfallen wird, das die gesetzgebenden Institutionen in positiver Kenntnis aller verfassungsrechtlichen Probleme verabschiedet haben. Das BVerfG hat mit seinem Beschluss einmal mehr seinen Beitrag zur Umsetzung einer rechtlich fragwürdigen politischen Agenda geleistet, das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in seine Funktion als „Hüter der Verfassung“ dürfte weiter schwinden.
Auch die Hauptsacheverfahren zum EPGÜ dürften nach dem Beschluss erfolglos bleiben. Mit Abschluss der deutschen Ratifikation des EPGÜ, der nun in Kürze zu erwarten sein dürfte, tritt eine völkerrechtliche Bindungswirkung ein, die nicht ohne weiteres wieder zu beseitigen ist. Dies limitiert auch die Möglichkeiten eines weiteren rechtlichen Vorgehens gegen das Übereinkommen selbst.“
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