EU-Patentreform: Zweite Verfassungsbeschwerde gegen die Ratifikation des EPGÜ in Deutschland (Veröffentlicht am 11.01.2021, zuletzt aktualisiert am 30.08.2022)
Nach Abschluss des parlamentarischen Verfahrens am 18.12.2020 wurde gegen die Ratifikation des EPGÜ Verfassungsbeschwerde erhoben und begleitend beantragt, den beteiligten Institutionen den Abschluss des Ratifikationsverfahrens mittels einstweiliger Anordnung zu untersagen, bis über das Verfassungsbeschwerdeverfahren in der Hauptsache entschieden wurde (Az. 2 BvR 2217/2020).
Das BVerfG hat die Verfassungsbeschwerde dem Bundestag, dem Bundesrat, dem Bundeskanzleramt, dem Bundesministerium des Innern, dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz und dem Auswärtigen Amt mit der Gelegenheit zur Stellungnahme zum Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung zugeleitet. Ob zwischen dem BVerfG und dem Bundespräsidenten eine Abstimmung über den Fortgang des Ratifikationsverfahrens erfolgt ist, ist derzeit nicht bekannt.
Wer diese Verfassungsbeschwerde unterstützen möchte, kann dies hier tun.
Wie der Presse zu entnehmen war, ist beim BVerfG eine weitere Verfassungsbeschwerde gegen die Ratifikation des EPGÜ eingegangen (Az. 2 BvR 2216/20). Über diese ist derzeit nichts Näheres bekannt.
Update (19./20.01.2021):
Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz hat dem Deutschen Bundestag in seiner 127. Sitzung am 13.01.2021 mehrheitlich empfohlen, den Verfahren 2 BvR 2216/20 und 2 BvR 2217/20 beizutreten und – im Anschluss an das Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Anordnung – auch in der Hauptsache eine Stellungnahme abzugeben (BT-Drucksache 19/25829).
Der Bundestag ist dieser Empfehlung in seiner 204. Sitzung am 14.01.2021 mehrheitlich gefolgt (BT-Plenarprotokoll, S. 25685 (A)).
Update (09.02.2021):
Unmittelbar nach Beginn des erneuten parlamentarischen Verfahrens zur Ratifikation des EPGÜ im August 2020 waren am 21.09.2020 alle Oppositionsfraktionen im Deutschen Bundestag schriftlich umfassend auf die rechtlichen Probleme des EPGÜ und auf dessen Risiken für die kleine und mittelständische Wirtschaft hingewiesen und dazu aufgefordert worden, diese Probleme im parlamentarischen Verfahren zur Sprache zu bringen. Darin enthalten waren zahlreiche Fragen, um deren Beantwortung die Bundesregierung gebeten werden könnte (vgl. Schreiben vom 21.09.2020).
Die FDP-Fraktion stellte am 27.10.2020 eine parlamentarische Anfrage an die Bundesregierung, in der sie diese zur Beantwortung etlicher der in dem Schreiben erhobenen Fragen aufforderte (vgl. BT-Drucksache 19/23651). Bemerkenswert ist, welche Fragen aus dem Brief nicht bzw. mit abweichendem Wortlaut gestellt wurden.
Die Bundesregierung antwortete am 10.11.2020 (vgl. BT-Drucksache 19/24197).
Mit einem weiterem an alle Oppositionsfraktionen im Deutschen Bundestag gerichteten Schreiben wurden diese am 09.11.2020 gebeten zu überprüfen, ob es sinnvoll sein könnte, zur Klärung der bestehenden Fragen bzgl. der Vereinbarkeit des EPGÜ mit dem Grundgesetz von ihrem Recht zur Einleitung eines abstrakten Normenkontrollverfahrens beim BVerfG Gebrauch zu machen (vgl. Schreiben vom 09.11.2020). Eine Antwort erfolgte nicht.
Update (09.07.2021):
Das BVerfG hat den Antrag, den beteiligten Institutionen den Abschluss des Verfahrens zur Ratifikation des EPGÜ mittels einstweiliger Anordnung zu untersagen, bis über das Verfassungsbeschwerdeverfahren in der Hauptsache entschieden wurde (Az. 2 BvR 2217/2020), mit Beschluss vom 23.06.2021 zurückgewiesen (vgl. auch die Pressemitteilung des Gerichts Nr. 57/2021 vom 09.07.2021).
Update (30.08.2022):
Mit Beschluss vom 13.07.2022 hat das BVerfG die Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen. Zur Begründung wurde auf den Beschluss vom 23.06.2021 über den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung verwiesen.
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